Feiern im Vereinsheim
Die Vogelschutzhütte kann von Mitgliedern für private Feierlichkeiten genutzt werden.
Auch Nicht-Mitglieder haben die Möglichkeit, die Hütte zu mieten. Voraussetzung hierfür ist, dass sie zuvor dem Verein beitreten. Nach dem Eintritt können sie, wie alle anderen Mitglieder, die Hütte gemäß den geltenden Nutzungsrichtlinien mieten.
Ansprechpartner ist Manuela Böhme (Tel. 0176-30393919).
Der Mietpreis beträgt 85,00 €. Für die Nutzung der Zapfanlage incl. Kohlensäure berechnen wir weitere 10 €. Eine Kaution in Höhe von 100,00 € ist ebenfalls zu hinterlegen.
Achtung! Die Vermietung der Hütte ist nur zum regulären Preis (85 €) möglich, wenn der Mieter vorher einen abgeleisteten Dienst nachweisen kann. Wird kein Dienst geleistet, wird der doppelte Preis berechnet (170 €). Das Formular für abgeleistete Dienste gibt es hier.
Die Versorgung mit den benötigten Getränken müssen die Mieter selbst organisieren.
Die Musikanlage kann genutzt werden, allerdings ohne Veränderungen an der Verkabelung und ohne Anschluss weiterer Geräte. Es ist darauf zu achten, dass ab 22.00 Uhr die Musik keine Belästigung darstellt.
Das Inventar hat im Gastraum zu verbleiben. Fest installierte Gegenstände dürfen nicht verändert werden. An den elektrischen Anlagen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Mitgenommene Gegenstände müssen gereinigt und umgehend zurückgegeben werden.
In den Räumen des Vereinsheims herrscht Rauchverbot.
Auch Nicht-Mitglieder haben die Möglichkeit, die Hütte zu mieten. Voraussetzung hierfür ist, dass sie zuvor dem Verein beitreten. Nach dem Eintritt können sie, wie alle anderen Mitglieder, die Hütte gemäß den geltenden Nutzungsrichtlinien mieten.
Ansprechpartner ist Manuela Böhme (Tel. 0176-30393919).
Der Mietpreis beträgt 85,00 €. Für die Nutzung der Zapfanlage incl. Kohlensäure berechnen wir weitere 10 €. Eine Kaution in Höhe von 100,00 € ist ebenfalls zu hinterlegen.
Achtung! Die Vermietung der Hütte ist nur zum regulären Preis (85 €) möglich, wenn der Mieter vorher einen abgeleisteten Dienst nachweisen kann. Wird kein Dienst geleistet, wird der doppelte Preis berechnet (170 €). Das Formular für abgeleistete Dienste gibt es hier.
Die Versorgung mit den benötigten Getränken müssen die Mieter selbst organisieren.
Die Musikanlage kann genutzt werden, allerdings ohne Veränderungen an der Verkabelung und ohne Anschluss weiterer Geräte. Es ist darauf zu achten, dass ab 22.00 Uhr die Musik keine Belästigung darstellt.
Das Inventar hat im Gastraum zu verbleiben. Fest installierte Gegenstände dürfen nicht verändert werden. An den elektrischen Anlagen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Mitgenommene Gegenstände müssen gereinigt und umgehend zurückgegeben werden.
In den Räumen des Vereinsheims herrscht Rauchverbot.





